Baumschutz mit Baumdienst Herkenrath.

Sind Baumaßnahmen auf Grundstücken mit Baumbestand durchzuführen, sollen Baumeigentümer, private wie kommunale BauträgerInnen oder BauherrInnen beachten, dass bei erforderlichen Arbeiten keine Schäden an Bäumen und Sträuchern entstehen. Leider ist diese Vorsicht auf vielen Baustellen, wie die unten abgebildeten Beispiele zeigen, nicht gegeben. Mit geeigneten Schutzmaßnahmen und sachgemäßer Baustelleneinrichtung hilft Ihnen der Baumdienst Herkenrath gefährdete Bäume, Gehölze und Wurzelbereiche zu schützen. Kann aufgrund besonderer Umstände der Rückschnitt oder die Fällung eines Baumes nicht vermieden werden, übernehmen wir für Sie sowohl die Fällung, als auch ggf. fällige Gestattungsanträge.

Beschädigungen am Gehölz vermeiden.

Eine der häufigsten Ursachen mechanischer Beschädigungen von Rinde, Ästen und Wurzeln sind fehlende Maßnahmen für den Baumschutz. Wirksame Maßnahmen sind stabile Zäune oder Wände, die einen Abstand zu Material und größeren Fahrzeugen gewährleisten. Da dies auf Baustellen oft aus Platzgründen nicht in vollem Umfang möglich ist, muss der Stamm mit einer Bohlen- bzw. Gummiummantelung geschützt werden. Überhängende und gefährdete Äste sollten ggf. hochgebunden werden.

Wurzeln vor Bodenverdichtung bewahren.

Der unsichtbare aber nicht minder sensible Wurzelbereich leidet am Häufigsten auf Baustellen ohne entsprechende Schutzmaßnahmen. Der Wurzelbereich der Bäume wird dort befahren oder durch Ablagerungen von Material belastet. Einen wirksamen Schutz gegen die wurzelschädigende Bodenverdichtung stellen dabei die nötigen Abstandsregeln und rundherum ausgelegte Kiesschichten und Bohlenauflagen dar. Stammschutz um Rahmen des Baumschutz ist immer Pflicht!

Stellen Sie sich vor, Sie sind dieser Baum und die Wurzeln sind Ihre Füsse. Wenn ich Ihnen direkt darauf einen tonnenschweren Container stelle, was denken Sie, wie sich das anfühlt?

Bodenabtrag und Bodenauftrag richtig machen.

Ist ein Bodenabtrag oder eine Baugrube im Wurzelbereich unvermeidlich, müssen diese in schonender Handschachtung vorgenommen werden. Durchtrennte Wurzeln müssen fachgerecht nachgeschnitten und mit Wundverschlussmittel versorgt werden. Zur Schadensbegrenzung schreibt die DIN 18920 bei Abgrabung im Wurzelbereich einen Wurzelvorhang vor. Wird im Gegenzug vorübergehend oder dauerhaft Boden aufgeschüttet, ist für eine ausreichende Belüftung der Wurzeln durch ein Drainagesystem zu sorgen.

Bodenversiegelung möglichst durchlässig gestalten.

Nach Abschluss des Bauvorhabens sind jegliche Bodenbeläge im Wurzel- bzw. Kronentraufenbereich der Bäume zu vermeiden, die in die vorhandene Bodenstruktur eingreifen und/oder die Durchlässigkeit des Bodens für Wasser und Luft verringern, wie bspw. Stellplätze, Terrassen u.ä. Ist auf eine teilweise Versiegelung des Wurzelbereiches nicht zu verzichten, so soll auf wasserdurchlässige Beläge, dünne Tragschichten und geringe Untergrundverdichtung geachtet werden.

Grundwasserabsenkung außerhalb der Vegetationszeit.

Weil vorübergehende oder dauerhafte Absenkungen des Grundwassers zur Schädigung oder sogar zum Absterben von Bäumen führt, sollte dies möglichst in der vegetationsfreien Zeit der Wintermonate vorgenommen werden, um Schäden an den Gehölzen so gering wie möglich zu halten. Durch den Einbau senkrechter und kiesgefüllter Bohrlöcher kann einer Austrocknung durch Tiefenbewässerung begegnet werden. Ebenso geartete Belüftungsrohre wirken dem durch Versiegelung hervorgerufenen Sauerstoffmangel entgegen oder lassen Staunässe entweichen.

Wenn die Baumfällung notwendig ist.

Ist aufgrund besonderer Sachzwänge die Fällung eines Baumes nicht vermeidbar, ist zunächst zu prüfen, ob der Baum nach der Baumschutzverordnung geschützt ist. Sollte dies zutreffen, ist beim Umweltschutzamt und der Unteren Naturschutzbehörde eine Gestattung zu beantragen. Der Antrag ist möglichst zeitgleich mit oder schon vor dem Bauantrag einzureichen. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen einer Baumfällung und wie wir Sie bei diesem Vorhaben unterstützen können lesen Sie auf der entsprechenden Seite.

Die häufigsten Schäden auf Baustellen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie im Sinne der Verkehrssicherungspflicht als Auftraggeber oder BauherrIn ggf. organisations-, anweisungs- und überwachungspflichtig sind! Im Folgenden möchten wir Sie auf die häufigsten Schäden von unsachgemäßen oder nicht beachteten Baumschutz auf Baustellen hinweisen.

Die ‚Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz‘ GALK veröffentlichte eine Anleitung zum Baumschutz für Baustellen.

  • Zerstörung von Brut-, Nist-oder Lebensstätten geschützter Tiere
  • Beschädigungen an Rinde, Ästen oder Wurzeln
  • Bodenverdichtungen durch schwere Fahrzeuge
  • Bodenversiegelung (z.B. durch Pflasterung)
  • Lagerung von Baustoffen
  • Bodenauf-bzw. -abtrag
  • Baugruben und Gräben
  • Grundwasserabsenkung
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