Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.

FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

Seit 40 Jahren sichert das Regelwerk der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. die Qualität in der Arbeit von Baumkontrolleuren und Baumdiensten.

Vor dem Hintergrund steigender Ansprüche an die Baumkontrollen und Vielzahl von Personen, die Baumkontrollen durchführen gibt die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., Bonn) seit 2004 ihre Richtlinien für Baumkontrollen heraus. Das Regelwerk hat u. a. die Aufgabe die Anforderungen an die Baumkontrolle zu vereinfachen und zu standardisieren. Die Vorgaben der FLL-Baumkontrollrichtlinien stehen jedem zur Anwendung frei. Eine Pflicht zur Anwendung ergibt sich nur, wenn Dienstanweisung vorliegen oder deren Anwendung vertraglich vereinbart wurden.

Aktuellster Stand der der FLL-Baumkontrollrichtlinien, 2020.

Mit Ihrer neusten Fassung wurden die Definitionen von Baumkontrollen, Regelkontrollen und Zusatzkontrollen deutlicher herausgearbeitet. Die Baumkontrolle ist darin als Oberbegriff hervorgehoben, die als Regelkontrolle oder als Zusatzkontrolle (z. B. nach extremen Witterungsereignissen, Schadensfällen, erheblichen Veränderungen im Baumumfeld) erfolgen kann. Auch der Titel des Regelwerkes wurde entsprechend verändert und heißt jetzt „Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit“.

Die Baumkontrolle als eingehende Untersuchung wird inzwischen in einem eigenen Regelwerk, den FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien, behandelt. Auch für Wasserstraßen gibt es einen eigenen Leitfaden zur Baumkontrolle.

Hintergrund und Dokumentationspflicht

Die FLL-Baumkontrollrichtlinien sind wichtige Grundlageninstrumente und erzielen unter Anbetracht unterschiedlicher Strukturen und Verantwortlichkeiten qualitativ vergleichbare Ergebnisse in der Baumkontrolle. Den Kontrollierenden geben sie zudem mehr Sicherheit in der Bewertung, was wiederum auch dem Baumerhalt zugute kommen kann, weil das zugrundeliegende liegende Ergebnis Baumfällungen verhindert. Der Dokumentation der Baumkontrolle im Sinne der Verkehrs- und Sorgfaltspflicht kommt im Streitfalle besondere Geltung zu, da sie als Nachweis für die erbrachten Abläufe von zentraler Aussage ist.

https://www.fll.de/

Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.

FLL – Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

Seit 40 Jahren sichert das Regelwerk der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. die Qualität in der Arbeit von Baumkontrolleuren und Baumdiensten.

Vor dem Hintergrund steigender Ansprüche an die Baumkontrollen und Vielzahl von Personen, die Baumkontrollen durchführen gibt die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., Bonn) seit 2004 ihre Richtlinien für Baumkontrollen heraus. Das Regelwerk hat u. a. die Aufgabe die Anforderungen an die Baumkontrolle zu vereinfachen und zu standardisieren. Die Vorgaben der FLL-Baumkontrollrichtlinien stehen jedem zur Anwendung frei. Eine Pflicht zur Anwendung ergibt sich nur, wenn Dienstanweisung vorliegen oder deren Anwendung vertraglich vereinbart wurden.

Aktuellster Stand der der FLL-Baumkontrollrichtlinien, 2020.

Mit Ihrer neusten Fassung wurden die Definitionen von Baumkontrollen, Regelkontrollen und Zusatzkontrollen deutlicher herausgearbeitet. Die Baumkontrolle ist darin als Oberbegriff hervorgehoben, die als Regelkontrolle oder als Zusatzkontrolle (z. B. nach extremen Witterungsereignissen, Schadensfällen, erheblichen Veränderungen im Baumumfeld) erfolgen kann. Auch der Titel des Regelwerkes wurde entsprechend verändert und heißt jetzt „Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit“.

Die Baumkontrolle als eingehende Untersuchung wird inzwischen in einem eigenen Regelwerk, den FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien, behandelt. Auch für Wasserstraßen gibt es einen eigenen Leitfaden zur Baumkontrolle. Er steht unter www.bafg.de/baumkontrolle kostenlos als download zur Verfügung.

Hintergrund und Dokumentationspflicht

Die FLL-Baumkontrollrichtlinien sind wichtige Grundlageninstrumente und erzielen unter Anbetracht unterschiedlicher Strukturen und Verantwortlichkeiten qualitativ vergleichbare Ergebnisse in der Baumkontrolle. Den Kontrollierenden geben sie zudem mehr Sicherheit in der Bewertung, was wiederum auch dem Baumerhalt zugute kommen kann, weil das zugrundeliegende liegende Ergebnis Baumfällungen verhindert. Der Dokumentation der Baumkontrolle im Sinne der Verkehrs- und Sorgfaltspflicht kommt im Streitfalle besondere Geltung zu, da sie als Nachweis für die erbrachten Abläufe von zentraler Aussage ist.

https://www.fll.de/

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